Erste
urkundliche Erwähnung der Kapelle

Im Jahre
1290 wurde die Kapelle erstmals urkundlich erwähnt. In einer
Ablassurkunde gewährten 12 italienische Bischöfe Besuchern
des Klosters Gerbstedt und seiner Kapelle am Welfesholz an
zahlreichen Festtagen einen vierzigtägigen Strafnachlass.
Die
älteste Quelle über den Wallfahrtsbetrieb am Welfesholz
finden wir in einer Urkunde vom 1. Mai 1512 des Klosters
Gerbstedt Hierin bestätigte die
Äbtissin des Klosters Gerbstedt, Margarethe von Königsfeld,
die Übergabe von 33 Reliquienpartikeln an Lorenz Jechler,
einen Leipziger Bürger und Wohltäter des Klosters. In dieser
Urkunde wird auf die „Römische gnad und aplas“ verwiesen,
die die Päpste Bonifaz II. (530-532) und Innozenz IV.
(1243-1254) dem Kloster verliehen hätten, nämlich „vergebung
der sünden und peyn und schult zu ewigen gezeiten [...]
sunderlich auf nativitatis Marie in unser kirchen zu
Welbersholz“. Wegen dieses vollständigen Ablasses schicken
die Nonnen des Klosters jährlich am 8. September ihren „propst
mit unserm hochwirdigsten heyligsten heyligthumb und mit
etlichen beichtvettern und commissarien zu vergebung der
sünden von peyn und von schulden zu absolviren als in
jubileo“ in die Kirche am Welfesholz. |